Hundgestützte Aktivitäten, Therapie, Pädagogik – ein kleines Definitionschaos

Während in den USA die Begriffe etwas klarer gefasst sind, gibt es in Deutschland bisher leider keine einheitliche Definition. Angelehnt an die Begrifflichkeiten der International Society of Animal Assisted Therapy (ISAAT), Gründungsort Zürich, wurden auf der Tierschutztagung in Bad Boll im Jahr 2008 folgende Definitionen erarbeitet:

  • Tiergestützte Therapie TTT (Therapiebegleithund) (englisch AAT = Animal Assisted Therapy)
  • Tiergestützte Pädagogik TTP (Schulhund, wobei das dann auch für Hunde in Kindergärten zutrifft) (englisch AAP = Animal Assisted Pedagogy neu: AAE = Animal Assisted Education)
  • Tiergestützte Fördermaßnahmen TGF (Besuchshund) (englisch AAA = Animal Assisted Activities).

Zudem wurden zwei Dachverbände geschaffen. Der eine ist die eben erwähnte ISAAT mit Sitz in Zürich. Der andere Dachverband ist die European Society for Animal Assisted Therapy (ESAAT) mit Sitz in Wien, die allerdings nur ihre eigenen Teams aufnehmen.

Da es zwar die genannten Definitionen, aber keine gesetzlichen Regelungen gibt, darf jeder seinen Hund Therapiebegleithund nennen.

“Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken.”


Marc Aurel