§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Richtlinien. Die in den Richtlinien, in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu der Ausbildung und/oder in der Teilnahmebestätigung enthaltenen Angaben sind bindend. “Hundgestützt”, fortan Organisator genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Programm- /Webseitenangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 21 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.
Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.
Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung geltend machen. Der Organisator haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.
§ 2 Impfung und Krankheiten
Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut werden durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen.
§ 3 Haftung des Teilnehmers
Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein, auch wenn die Haftpflichtversicherung die Begleichung des Schadens ablehnt.
§ 4 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Ausbildungsgebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
Die Anmeldung ist nur gültig für die in der Anmeldung aufgeführte Person und den in der Anmeldung genannten Hund.
Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden die “Hundgestützt”-Teilnahmerichtlinien und -bedingungen anerkannt.
§ 5 Buchungsgültigkeit
Die Buchung ist ab dem Buchungsdatum drei Jahre gültig.
§ 6 Bezahlung
Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig. Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
§ 7 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Beginn von der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Poststempel der Rücktrittserklärung.
Im Falle des Rücktrittes kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten betragen bis 6 Wochen (Datum des Poststempels) vor Beginn 0% der Teilnahmegebühr. Es sind auf jeden Fall nach Erhalt des Webinarcodes alle im Code enthaltenen Webinare vollständig zu bezahlen. Nach den 6 Wochen wird 50% der gesamte Summe fällig.
Bei Rücktritt nach dem oben genannten Zeitpunkt erfolgt keine Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 8 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
Bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin, aus organisatorischen Gründen, bei höherer Gewalt oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.
Grundsätzlich besteht dann kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der Organisator kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Wenn möglich, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
§ 9 Haftung des Organisators
Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. So weit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den einfachen Teilnahmepreis beschränkt. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.
§ 10 Copyright
Die ausgegebenen Seminarunterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Organisator nicht vervielfältigt oder an Dritte weiter gegeben werden.
§ 11 Bild- und Tonmaterial
Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt werden, dürfen ohne dessen vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. Der Organisator kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Ausbildung oder dem Organisator erstellt werden, insbesondere die Prüfungsdokumente und -materialien, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung ohne vorherige Absprache genutzt werden.
§ 12 Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
§ 13 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 15 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin – Charlottenburg